Informationen des Landeskirchenamtes zum geänderten Erhebungsverfahren der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) ab 2015
Liebe Gemeindeglieder, zurzeit weisen Banken, Kreditinstitute oder Versicherungen ihre Kunden darauf hin, dass sie die Kirchensteuer auf Kapitalerträge (also zum Beispiel auf Zinsen) ab dem 1. Januar 2015 automatisch einbehalten werden. Dabei geht es ausschließlich um die Vereinfachung eines Verfahrens - es gibt keine neue Steuer und keine Steuererhöhung! Es betrifft die Steuer, die für Kapitalerträge, also zum Beispiel für Zinsen von Kapitalvermögen, anfällt. Dabei gibt es einen Freibetrag: Solange die Erträge aus Ihrem Kapital unter 801 Euro (für Alleinstehende) bzw. unter 1602 Euro (für Ehegatten) bleiben, müssen Sie dafür weder Steuer noch Kirchensteuer zahlen. Wenn Sie darüber liegen, fällt eine staatliche Kapitalertragsteuer von 25 Prozent an, auf die die bekannten 9 Prozent Kirchensteuern zu zahlen sind. Zuviel einbehaltene Steuer be-kommen Sie über die Einkommensteuererklärung zurück erstattet. Wenn die Kapitalertragssteuer fällig wird, führen die Banken diese direkt an die Finanzämter ab. Für die Kirchensteuer mussten bisher Sie selbst einen Antrag stellen. Das ist nun NEU! Die Bank bekommt (in verschlüsselter Form) mitgeteilt, dass Sie der evangelischen Kirche angehören. Darauf hin kann sie die Kirchensteuer direkt an die Landeskirche weiterleiten. Die Mitarbeiter der Bank können nicht sehen, welcher Religionsgemeinschaft Sie angehören. Wenn Sie trotzdem nicht wollen, dass diese Information an die Bank weitergeleitet wird, können Sie dem Verfahren widersprechen. Sie sind dann verpflichtet, wie bisher im Rahmen der Steuererklärung die entsprechenden Angaben zu machen.
Weitere Informationen:
http://abgeltungssteuer.landeskirche-hannovers.de
Telefon: 0511-1241-0, E-Mail: Kirchensteuer@evlka.de.