Friedhofsgebühren

Seit dem 1. November gelten für den kirchlichen Friedhof an der Kirche in Aurich-Oldendorf und an der Mühle in Ostgroßefehn eine neue Friedhofsordnung sowie eine neue Friedhofsgebührenordnung.

Die Überarbeitung und Neufassung der Friedhofsordnung war vor allem deshalb nötig, weil wir auf dem neuen Teil des Friedhofs an der Mühle ein Feld für pflegeleichte Gräber eingerichtet haben. Dabei handelt es sich um Einzelbegräbnisse, bei denen der Sarg oder die Urne auf der dafür ausgewiesenen Rasenfläche beigesetzt werden. An der Stelle des jeweiligen Begräbnisses wird im Boden eine Grabplatte mit dem Namen und den Lebensdaten des Bestatteten eingelassen. Für die Pflege dieses Begräbnisfeldes ist dann für die ganze Dauer der Ruhezeit die Friedhofsverwaltung zuständig.

Die Bestattung in einem solchen Rasengrab bietet den Vorteil, dass Ihnen die Sorge um die Pflege der Grabstelle abgenommen wird. Dieser Vorteil macht sich natürlich in den Gebühren für den Erwerb deutlich bemerkbar. Als Nachteil eines Rasengrabes haben Sie zu berücksichtigen, dass Sie auf jede Form individueller Gestaltung der Grabstätte verzichten müssen. Beide Seiten sollten Sie sorgfältig bedenken, wenn Sie eine Bestattung in dieser Form erwägen.

Von der neuen Gebührenordnung sind nun nicht nur die Rasengräber, sondern alle Grabstätten betroffen. Eine Gebührenanpassung war schon seit langem überfällig, denn mit den bisherigen Gebühren ließ sich der Friedhof nicht mehr kostendeckend finanzieren. Zu einer solchen kostendeckenden Finanzierung sind wir als Friedhofsträger aber verpflichtet. Das Kirchenamt in Aurich hat deshalb für unseren Friedhof eine Gebührenkalkulation nach den gesetzlichen Vorgaben der Landeskirche erstellt, und danach müssen die Gebühren – leider, aber unumgänglich – deutlich erhöht werden. Der Kirchenvorstand hat diese Erhöhung nach eingehender Beratung in seiner Sitzung am 31. Oktober beschlossen.